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Mit wenig Aufwand bekommt man die NIE |
Für eine Vielzahl offizieller Vorgänge ist in Spanien – zumindest theoretisch – eine Identifikationsnummer notwendig. Bei Spaniern ist dies die DNI (Documento Nacional de Identidad), Ausländer können die NIE (Número de Identidad de Extranjeros) beantragen. Eine solche Nummer wird beispielsweise benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen, ein Geschäft zu gründen oder die Steuererklärung einzureichen. Auch bei dem Abschluss vieler Verträge wird häufig diese Nummer verlangt – beispielsweise bei Mobilfunkverträgen. Wenngleich die Angabe der Nummer in vielen Fällen zumindest theoretisch obligatorisch ist: Einen Grossteil der Erledigungen kann man auch ohne die NIE durchführen. Die Spanier nehmen es mit den bürokratischen Regeln oftmals nicht so genau, und mit etwas Nachfragen kommt man meist auch zu seinem Ziel. Doch nicht immer läuft es völlig problemlos ab, und so gestaltet sich das tägliche Leben für diejenigen mit einer solchen Nummer häufig unkomplizierter und problemloser.
Ein wenig Bürokratie ist unumgänglich
Die NIE ist im Ausländerbüro zu beantragen (Oficina de Extranjeros). Am besten erkundigt man sich vor Ort bezüglich der Bedingungen und der Anforderungen für die NIE, da diese von Büro zu Büro variieren können. Unabdinglich sind aber das ausgefüllte Formular EX-14, ein gültiger Pass sowie einige Passfotos. Normalerweise verschickt das Ausländerbüro die Nummer dann einige Wochen später per Post. Es kann aber gelegentlich auch einige Monate dauern, bis der ordnungsverwöhnte Deutsche seine NIE endlich in den Händen hält.
Alternativ ist es möglich, die NIE bei der Polizei (Comisaría de Policía) zu beantragen. In jedem Fall muss die Solicitud de NIE, der Antrag auf die Número de Identidad de Extranjeros, persönlich geschehen.
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